Erbwaffenblockiersysteme

Erbwaffenblockiersysteme müssen von der PTB (Physikalisch Technische Bundesanstalt) geprüft und eine PTB Zulassungsnummer erhalten haben, sonst dürfen diese nicht verwendet werden.

Wir gehen hier auf die 3 bisher am deutschen Markt vorhandene Systeme der Firmen Armatix GunBlock , und TLS-Systems ein, da diese ein gutes Preis Leistungsverhätnis bieten.

Diese Erbwaffenblockiersysteme dürfen nur von einem Büchsenmacher oder Waffenhändler eingebaut werden und für die Behörde wird dieser Einbau schriftlich bestätigt. Ein Ausbau erfolgt ebenso unproblematisch.

Erbwaffenblockiersysteme müssen nur die Erben einbauen lassen, die nicht schon über eine gültige Erwerbsberechtigung verfügen (z.B. Jäger, Sportschütze) und diese Waffen weiterhin behalten wollen, und nicht verkaufen oder vernichten oder unbrauchbar (Dekowaffe) machen möchten.

ACHTUNG: Die Blockierpflicht für Erbwaffen gilt auch für Altfälle vor Inkrafttreten des Waffengesetzänderungsgesetzes vom 26. März 2008 (Urteil 15.März 2015)

Überlegen Sie sich, ob Sie die Waffen behalten möchten oder an eine berechtigte Person (z.B. Sportschütze, Jäger, Waffensammler, Waffenhändler) verkaufen, da Sie als Erbe hier in jedem Fall eine passende Aufbewahrung für die Waffen nachweisen müssen (Tresor mit entsprechender Sicherheitsstufe) und zusätzlich auch die Erbwaffenblockiersystemkosten für jede Waffe mit in die Gesamtkostenbetrachtung einbeziehen sollten.

Merkblätter zu Erbwaffen finden Sie hier.

Ein Tresor kostet je nach Sicherheitsstufe leicht zwischen 300€-1.500€.

Alternativ können Sie die Waffe durch einen Büchsenmacher unbrauchbar machen lassen, oder

die Waffen zur Vernichtung geben.  Wenden Sie sich hier an Ihren Waffenhändler oder Polizei.