NWR (Nationales Waffenregister)

Das Nationale Waffenregister (NWR)

Seit vier Jahren ist das NWR bereits in Betrieb - genau genommen seit dem 01.01.2013. Das NWR hatte zur Aufgabe, alle Daten der bundesweit ausgegebenen Waffenbesitzkarten und deren Erlaubnisse in einer zentralen Datenbank zu speichern.

Die Herausforderungen lagen bei den über 550 Waffenbehörden. Diese mussten Ihre lokalen (Karteikarten-) Datenbestände händisch in dieses neue Register übertragen.

Somit sollte auf Knopfdruck abrufbar werden, wie viele erlaubnispflichtige Waffen in Privatbesitz sind.

Leider stellte sich heraus, dass die erfassten Daten nicht immer konform mit den "Datenkatalogen" des NWR waren. Somit gab - und gibt es auch heute noch - viele "Sportpistolen" oder "Schießgewehre", welchemit Modellnummer statt mit Seriennummer im Register hinterlegt sind. (Quelle: VDB)

Heute beschäftigen sich die Waffenbehörden vor allem damit, dass die Datenbestände im NWR auch konform mit den Datenkatalogen sind. Dies soll zukünftig dazu führen, dass es eben keine "Schießgewehre" mehr im NWR gibt.

Jede Person mit einer waffenrechtlichen Erlaubnis (Jäger, Sportschützen, Sammler, Vereine, Fachhändler/Büchsenmacher, Hersteller) können mittels einer kostenfreien Selbstauskunft beim Nationalen Waffenregister Informationen erhalten, welche (Waffen-)Daten über sich gespeichert sind.

Hierzu stellt der VDB am Ende dieses Artikels einen entsprechenden Link zur Verfügung. Einfach die Vorlage am PC ausfüllen, Unterschrit von einer öffentlichen Stelle beglaubigen lassen, absenden - fertig!

Im Zuge der Datenbereinigung sollten möglichst viele Personen Ihre eigenen Daten abgleichen:
Stimmen die Daten auf meinen Waffen mit den Daten in der WBK?
Stimmen die Daten der WBK mit den Daten der Selbstauskunft überein?

Bitte beantragen Sie kostenlos beim Bundesverwaltungsamt Ihre Selbstauskunft. (Formular) und melden Sie eventuelle Fehler Ihrer zuständigen Waffenbehörde. (Beachten Sie bitte, daß Sie den Antrag öffentlich beglaubigen lassen müssen)

Damit helfen Sie die Qualität des Nationalen Waffenregisters zu erhöhen.

Aus­bau zum NWR II

Bund und Län­der ha­ben im Ju­ni 2016 be­schlos­sen, das be­ste­hen­de NWR ge­mein­sam aus­zu­bau­en. Ziel ist es, den "Le­bens­zy­klus ei­ner Waf­fe", al­so den voll­stän­di­gen Weg von der Her­stel­lung / dem Im­port über ver­schie­de­ne Be­sit­zer bis hin zur Ver­nich­tung / dem Ex­port ab­zu­bil­den. Hier­für wer­den in ei­ner wei­te­ren Aus­bau­stu­fe des NWR Waf­fen­her­stel­ler und -händ­ler mit ein­be­zo­gen. Der Aus­bau wird fi­nan­zi­ell durch die Eu­ro­päi­sche Kom­mis­si­on ge­för­dert.
(Quelle: Bundesverwaltungsamt

Flyer: Nationales Waffenregister als PDF zum Download

Gesetzestext: Ge­setz zur Er­rich­tung ei­nes Na­tio­na­len Waf­fen­re­gis­ters (NWRG)