Anzeige über den Erwerb oder Überlassen von Schusswaffen 

Antrag über eine Munitionserwerbsberechtigung:
Antrag auf Langwaffen Waffenbesitzkarte WBK (Jäger):

Die Vorlage der Anzeige des Erwerbs oder Überlassen von Waffen, sowie der Antrag auf Ausstellung einer
Waffenbesitzkarte für Jäger, muss binnen zwei Wochen nach Übergang der tatsächlichen Gewalt erfolgen. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet.

Zum Antragsformular der Kölner Polizei gelangen Sie hier.