Das "PTB"-Zeichen wurde erst ca. 1970 von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt Braunschweig eingeführt. Waffen ohne dieses Zeichen, die vor 1970 erworben wurden, mussten bereits nach "altem" Waffenrecht spätestens seit 1976 angemeldet und dafür eine Waffenbesitzkarte beantragt werden. Sie waren damit einer "scharfen" Waffe gleichgestellt. Derartige Waffen konnten nach der Neuregelung (§ 58 (8) WaffG noch bis zum 30.09.2003 bei der Polizei zur Vernichtung abgegeben werden.
Quelle: Polizei NRW