Fragenkatalog

Sie haben eine Waffe geerbt oder treten im Name des Erben auf?

Waffe geerbt
Vertreter des Erben

Haben Sie eine WaffenSachkunde erworben?
(z.B. im Rahmen der Jagdausbildung oder als Sportschütze)

ja
nein

Führen Sie eine Sicherheitsüberprüfung durch:
Bitte prüfen Sie ob die Waffe geladen ist.

Wenn ja, bitte entladen Sie die Waffe.

Sie können Ihre geerbten Waffen, da Sie ja schon eine Erwerbsberechtigung besitzen ohne Erbwaffenblockiersysteme in eine WBK eintragen lassen.
Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige waffenrechtliche Stelle.

Wenn die Waffe entladen ist, prüfen Sie bitte ob Sie zu der Waffe einem Jagdschein und/oder Waffenbesitzkarte in den Unterlagen des Verstorbenen finden. Meistens werden diese Unterlagen bei den Waffen aufbewahrt. (Tresor)

Die Waffenbesitzkarte hat eine grüne Farbe.
Eine Waffensammler oder Waffensachverständigen Waffenbesitzkarte hat eine rote Farbe.
Ein Jagdschein hat eine grüne Farbe.

Auf der Waffenbesitzkarte finden Sie auch Angaben zur Waffenart, Kaliber und Hersteller und eine Seriennummer.
Beachten sie den Namen auf den die Waffenbesitzkarte ausgestellt worden ist.

Bitte vergleichen Sie die Seriennummer, mit der Nummer auf der Waffenbesitzkarte.

Die Seriennummer in der Zeile der Waffenbesitzkarte die zu Ihrer Waffe passt zeigt, daß es sich bei Ihrer Erbwaffe um eine registrierte erwerbscheinpflichtige Waffe handelt und Sie können mit Hilfe der Seriennummer den Eintrag in der Waffenbesitzkarte eindeutig zuordnen.

Finden Sie in der Waffenbesitzkarte keine Seriennummer die zu der Waffe passt, kann es sein, daß es sich bei Ihrer Waffe um eine freie Waffe handelt, die z.B. ein F im Pentagon oder eine PTB Zeichen im Kreis auf dem Lauf der Waffe enthält, und die älter ist, da neue erwerbscheinfreie Waffen auch eine Seriennummer haben.
Diese Waffen sind nicht erwerbsscheinpflichtig und hierfür benötigen Sie daher keine Waffenbesitzkarte und Sie dürfen diese ab 18 Jahren frei erwerben.
Auch diese Waffen müssen in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden.

Ältere erwerbsscheinpflichtige Waffen können auch keine Seriennummer haben.
Es ist daher nur von einer fachkundigen Person (z.B. Büchsenmacher/Waffenhändler) möglich hier eine eindeutige Zuordnung vorzunehmen. Bitte wenden Sie sich an einen Waffenhändler.

Aber auch diese Waffen können geladen sein! Bitte beachten Sie dies.

Befindet sich auf der Waffe kein rundes PTB Zeichen oder kein F im Pentagon so kann es sich um eine Luftdruckwaffe handeln, die z.B. in der ehemaligen DDR oder im Ausland produziert wurde, oder aber vor der PTB Kennzeichnungspflicht gekauft wurde.

Hier kann es sich um eine Waffe handeln, die nach heutigem Recht erwerbsscheinpflichtig ist und deren Besitz nicht erlaubt ist ohne eine Waffenbesitzkarte zu haben auf der diese Waffe eingetragen ist.

In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte unbedingt an Ihre nächste Waffenbehörde.

Bitte beachten Sie. Transportieren Sie in keinem Falle eine Waffe ohne vorher geprüft zu haben, ob diese entladen ist. Wenn Sie das nicht können, dann lassen Sie die Waffe wo Sie ist.
Und spielen Sie nicht damit !

Stellen Sie sicher, daß diese nicht in Kinderhände gelangen kann und bewahren Sie diese an einem für Kinder unzugänglichen Ort gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verschlossen auf !!

Sofern Sie einen Tresor haben, so schliessen Sie die Waffe dort ein. Beachten Sie die gesetzlichen Bestimmungen für die Einstufung des Tresors und die notwendige Aufbewahrungsvorschriften nach dem Waffengesetz.

Wenn Sie die Waffe nicht in einem Tresor verschliessen können, der den gesetzlichen Anforderungen entspricht, kontaktieren Sie einen Waffenhändler oder die Polizei.

Haben Sie in der Verwandschaft oder Bekanntenkreis einen Sportschützen, Jäger, Waffenhändler, Waffensachverständigen , Waffensammler, oder einen Polizisten, Berufssoldaten oder einen anderen Dienstwaffenträger?

ja
nein

Kontakieren Sie diesen, und lassen Sie die Sicherheitsüberprüfung von diesem durchführen.

Alternativ können Sie sich auch an einen GunBlock zertifizierten Waffenhändler oder Waffenfachhändler des VDB wenden.

Kontaktieren Sie einen Waffenfachhändler für einen Hausbesuch. (kann kostenpflichtig sein)

Dieser kann dann auch die Sicherheitsübeprüfung durchführen und Sie über Erbwaffenblockierungssysteme beraten.

Zur Liste von Waffenhändlern die zertifizierte Blockierungssysteme von GunBlock einsetzen, gelangen Sie hier: Liste von Waffenfachhändlern

Zur Liste von Waffenfachhändlern des Verbandes von Büchsenmachern und Waffenfachhändlern gelangen Sie hier.

Der Waffenhändler wird die Waffe auch ordnungsgemäß verschlossen transportieren und kann diese auch in Zahlung nehmen, oder der Vernichtung zuführen.
Alternativ kann der Waffenhändler die Waffe einlagern, bis Sie mit der Behörde das weitere Vorgehen geklärt haben.

oder:

kontaktieren Sie die Polizei und bitten Sie diese, die Waffe abzuholen.
(Anmerkung; Hier kann es je nach Rechtssituation passieren , dass die Waffe eingezogen wird, ohne das Sie eine geldliche Entschädigung erhalten)

Online können wir hier keine Beratung anbieten, da nicht sichergestellt ist, daß die Waffe entladen ist, transportieren Sie die Waffe nicht! Wenn Sie eine geladene Waffe transportieren machen Sie sich strafbar und Sie gefährden sich und Dritte.

ACHTUNG:

  • BEHANDELN SIE DIE WAFFE IMMER SO ALS OB SIE GELADEN WÄRE.
  • WENN SIE NICHT IN DER LAGE SIND EINE SICHERHEITSÜBERPRÜFUNG DURCHZUFÜHREN, LASSEN SIE DIES EINE SACHKUNDIGE PERSON MACHEN.
  • DAS BEDEUTET, DASS SIE MIT DER WAFFE WEDER SPIELEN, NOCH AUF MENSCHEN ODER GEGENSTÄNDE ZIELEN UND IN KEINEM FALL DEN ABZUG BETÄTIGEN.
  • EINE WAFFE IST KEIN SPIELZEUG UND SIE KÖNNEN HIERMIT MENSCHEN TÖDTEN ODER VERLETZTEN.
  • AUCH VON (SRS) SCHRECKSCHUSS REIZSTOFF UND SIGNALWAFFEN, IM VOLKSMUND SCHRECKSCHUSSWAFFEN GENANNT KANN EINE ERHEBLICHE VERLETZUNGSGEFAHR UND IN AUSNAHMEFÄLLEN AUCH TÖDLICHE GEFAHR AUSGEHEN.


Transport von Waffen:

  • Entladen in einem abgeschlossenen Behältnis, dem Zugriff während der Fahrt durch den Fahrer oder einen Mitfahrer entzogen. (z.B.Kofferraum).
  • Munition ist grundsätzlich in einem verschlossenen Behältnis zu transportieren.
    Die Munition darf sich nicht in der Waffe befinden, aber im gleichen Behältnis.
  • Die Waffenbesitzkarten zu den Waffen und ein gültiger amtlicher Ausweis ist mitzuführen.
    (Reisepass oder Personalausweis)
    Wenn Sie der Erbe sind, zusätzlich ein Nachweiss (Erbschein), da die Waffenbesitzkarte ja nicht auf SIE sondern auf den verstorbenen ausgestellt ist.
  • Klären Sie den Transport sicherheitshalber mit Ihrer lokalen Ordnungsbehörde / Polizeibehörde ab und fragen Sie diese was Sie machen sollen, wenn Sie sich nicht sicher sind, was Sie tun.
  • Wenn Sie zu den Waffen keine passende Waffenbesitzkarte haben, ist ein Transport von erlaubsnispflichtigen Waffen grundsätzlich für Personen nicht erlaubt.
  • Wenn Sie gar keine Waffenbesitzkarte haben ebenso nicht.
  • ACHTUNG:
    Der Transport einer Schusswaffe von einem Ort zum anderen ist in Deutschland nur erlaubt,
    wenn
    1. die Schusswaffe nicht schussbereit ist,
    2. die Schusswaffe nicht zugriffsbereit ist und
    3. der Transport zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit
    erfolgt.

Siehe auch weitere Hinweise unter "Transport von Waffen"


Da Sie unter Umständen nicht selber erkennen können ob es sich um erlaubnispflichtige oder erlaubnisfreie Waffen handelt, keine Waffenbesitzkarte zu diesen Waffen haben, unterlassen Sie bitte jeglichen Waffentransport, wenn Sie nicht 100% sicher sind um welche Waffen es sicht handelt und ob Ihre Papiere volsständig sind!